Förderung

Schön, dass Sie uns unterstützen möchten. Auf dieser Seite möchten wir Ihnen einige Informationen dazu geben.

Die Unterhaltung einer leistungsfähigen Feuerwehr ist grundsätzlich im FSHG geregelt. Dort heißt es:

§1 Aufgaben der Gemeinden und Kreise

(1) Die Gemeinden unterhalten den örtlichen Verhältnissen entsprechende leistungsfähige Feuerwehren, um Schadenfeuer zu bekämpfen sowie bei Unglücksfällen und bei solchen öffentlichen Notständen Hilfe zu leisten, die durch Naturereignisse, Explosionen oder ähnliche Vorkommnisse verursacht werden.

Es geht daher nicht um eine Entlastung des Kostenträgers – hier: Gemeinde Altenbeken – sondern vielmehr darum, die Öffentlichkeit mit den besonderen Problemen und Anliegen der Feuerwehr vertraut zu machen und eine Ausstattung über das Mindestmaß hinaus zu ermöglichen. Letztlich kommt dies den Bürgerinnen & Bürgern der Gemeinde zu Gute.

Welche Zwecke mit Mitteln des Fördervereins in der Vergangenheit unterstützt wurden und wie Sie Fördermitglied werden können, wird auf den folgenden Unterseiten dargestellt.

Da die Fördervereine als gemeinnützig anerkannt sind, kann über jährliche Mitgliedsbeiträge oder einmalige Spenden eine Spendenquittung ausgegeben werden, die Sie steuermindernd geltend machen können.