Ehrenabteilung

Wenngleich sie auf die längste Erfahrung im Einsatzdienst zurückblicken können – mit Erreichen des 60. Lebensjahres scheiden Angehörige der Freiwilligen Feuerwehren aus dem aktiven Dienst aus. So sieht es die Verordnung über die Laufbahn der ehrenamtlichen Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr (LVO FF) vor. Auf schriftlichen Antrag des Feuerwehrangehörigen und nach ärztlicher Untersuchung kann der aktive Dienst bis spätestens zum Vollenden des 63. Lebensjahres fortgeführt werden. Mit dem Ausscheiden aus dem aktiven Dienst treten diese Feuerwehrangehörigen in die Ehrenabteilung über und können weiterhin aktiv am Vereinsleben teilhaben. Neben Veranstaltungen der örtlichen Löschzüge wie z.B. Familientag und Grillabend, werden regelmäßig Veranstaltungen auf Gemeinde- und auch Kreisebene angeboten, bei denen die verdienten Kameraden sich über alte Zeiten, die neue Feuerwehrtechnik und historische Einsätze austauschen können.