Sonder- und Wegerechte

Meist hat die Feuerwehr es eilig – und das aus gutem Grund. Nicht selten geht es darum Menschen zu retten oder bedeutende Sachwerte zu schützen. Daher räumt der Gesetzgeber mit den §§35 und 38 der StVO u.a. der Feuerwehr besondere Rechte ein. Zu unterscheiden sind hier zwei Begriffe:

Sonderrecht: Das Sonderrecht wird geregelt im §35 StVO:

(1) Von den Vorschriften dieser Verordnung sind die Bundeswehr, die Bundespolizei, die Feuerwehr, der Katastrophenschutz, die Polizei und der Zolldienst befreit, soweit das zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben dringend geboten ist.

Angehörige der Feuerwehr dürfen im Einsatzfall – sofern dies dringend geboten ist – also bereits auf dem Weg zum Gerätehaus Sonderrechte in Anspruch nehmen und sich über Vorschriften der StVO hinwegsetzen. Voraussetzung dazu ist allerdings eine gebührende Berücksichtigung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung.

Wegerecht: Das Wegerecht ist im §38 StVO niedergeschrieben.

(1) Blaues Blinklicht zusammen mit dem Einsatzhorn darf nur verwendet werden, wenn höchste Eile geboten ist, um Menschenleben zu retten oder schwere gesundheitliche Schäden abzuwenden, eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung abzuwenden, flüchtige Personen zu verfolgen oder bedeutende Sachwerte zu erhalten. Es ordnet an: “Alle übrigen Verkehrsteilnehmer haben sofort freie Bahn zu schaffen”.

Nur blaues Blinklicht zusammen mit dem Einsatzhorn berechtigt die Feuerwehr also zur Inanspruchnahme des Wegerechtes.

Statistisch gesehen hat eine Einsatzfahrt ein acht mal höheres Unfallrisiko als eine normale Fahrt. Wenn durch einen nächtlichen Einsatz Ihr Schlaf trotz größtmöglicher Rücksichtnahme dennoch einmal beeinträchtigt wird, bitten wir Sie daher um Verständnis.  Die Einsatzkräfte der Freiwilligen Feuerwehr Altenbeken erhalten einmal jährlich eine Unterweisung durch die Polizei Paderborn zum Thema “Fahren mit Sonder- und Wegerechten”.

Wissen auch Sie noch wie Sie sich richtig verhalten bei einem sich annähernden Einsatzfahrzeug?

Die wichtigsten Verhaltensregeln können Sie hier nachlesen:

  • Ruhe bewahren und erkennen aus welcher Richtung Einsatzfahrzeuge sich nähern
  • Nicht abrupt abbremsen, sondern gezielt eine Gasse für die Einsatzfahrzeuge freimachen und dies durch den Blinker anzeigen
  • Ausreichend Abstand zu vorausfahrenden Fahrzeugen halten um im Falle ruhenden Verkehrs (z.B. an einer roten Ampel, im Stau auf der Autobahn) die Rettungsgasse freimachen zu können

rettungsgasse-rettet-leben

 

[su_media url=”https://www.youtube.com/watch?v=BdT_QY3o7fw”]
Es wird darauf hingewiesen, dass dieser Beitrag nicht juristisch geprüft wurde.

Schreibe einen Kommentar