Wer zahlt wenn’s brennt?

Fragen an Ihre Feuerwehr
Unser erster Artikel der Reihe “Fragen an Ihre Feuerwehr“. Was wollten Sie schon immer über Ihre Feuerwehr in Altenbeken wissen? Schicken Sie uns eine Mail über den Feedbackbutton in der unteren linken Ecke!

Anderen Menschen in Not Hilfe zu leisten ist nicht nur eines jeden gesetzliche Pflicht, sondern auch eine Frage des Anstands und Grundlage des sozialen Miteinanders. Das Mindeste was jeder für den Nächsten tun kann, ist das Absetzen des Notrufs ( Notruf 112 – So wird’s gemacht!).

Der ältere Nachbar wurde schon länger nicht mehr gesehen oder der in der Ferne aufsteigende Rauch an einem Wohnhaus sieht doch mehr als verdächtig aus? Höchste Zeit Feuerwehr & Rettungsdienst zu verständigen!

 

„Wer die Musik bestellt, muss sie auch bezahlen“?

Aber was ist, wenn der Nachbar doch nur friedlich auf der Couch schläft oder (im zweiten Beispiel) der Hausherr einfach nur den Kamin ordentlich befeuert hat? Viele Bürgerinnen & Bürger schrecken davor zurück und haben Angst auf den Kosten eines Feuerwehreinsatzes sitzen zu bleiben, wenn es doch gar nicht so ernst war, wie es zunächst aussah.

 

Nach bestem Gewissen gehandelt

Wir können Sie beruhigen: “Wer nach bestem Gewissen gehandelt und nicht vorsätzlich die Feuerwehr grundlos alarmiert hat, muss auch bei einem Fehlalarm keine Angst vor einer teuren Rechnung haben”, bestätigt Christian Bruns, Leiter des Altenbekener Ordnungsamtes die Kostenfreiheit von Einsätzen.

 

Grundsätzlich seien Einsätze gemäß §41 (1) Kostenersatz des Gesetzes über den Feuerschutz und die Hilfeleistung (FSHG NRW) unentgeltlich. Ausnahmen davon regelt jedoch Absatz 2. Die Gemeinden können demnach Ihnen entstandene Kosten in Rechnung stellen, u.a.

  • wenn die Gefahr oder der Schaden vorsätzlich herbeigeführt wurde
  • von Fahrzeughaltern beim Betrieb von Kraftfahrzeugen
  • vom Eigentümer / Betreiber einer Brandmeldeanlage bei Einsätzen in Folge einer nicht bestimmungsgemäßen oder missbräuchlichen Auslösung
  • bei vorsätzlicher Alarmierung der Feuerwehr ohne Grund

Diese Auflistung soll lediglich verständliche Beispiele anführen und ist nicht vollständig. Den gesamten Paragraphen können Sie bei Interesse im Gesetz über den Feuerschutz und die Hilfeleistung nachlesen.

 

Was kostet ein Feuerwehreinsatz?

Viele Bürger interessiert es, welche Kosten für einen Feuerwehreinsatz anfallen. Grundsätzlich sind diese Informationen in der „Satzung der Gemeinde Altenbeken über die Erhebung von Kostenersatz und Entgelten für die Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr Altenbeken“ (insb. Seite 7) öffentlich einsehbar. Zieht man alle Kosten, insb. Personalkosten bzw. Verdienstausfall in Betracht, kann schnell ein Betrag im vierstelligen Bereich zusammen kommen. Gleichwohl haben Sie als gewissenhaft handelnder Bürger nichts zu befürchten, auch wenn Sie sich mal geirrt haben sollten.

 

Die abgerechneten Beträge dienen dem Kostenersatz. Die Einsatzkräfte der Feuerwehr Altenbeken verrichten ihren Dienst ausnahmslos freiwillig und erhalten (abgesehen von pauschalen Aufwandsentschädigungen in bestimmten Führungspositionen) keine Vergütung.

 

Lieber einmal zu viel anrufen, als einmal zu wenig!

Ein Engagement in der Freiwilligen Feuerwehr bringt Fehlalarme mit sich. Diese sind insbesondere in der Nacht ein Stück weit ärgerlich. Wir rücken jedoch lieber ohne tätig werden zu müssen wieder ein, als das Gefühl haben zu müssen für jede Hilfe zu spät zu kommen.

 

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Steffen Lober

Steffen Lober ist Oberbrandmeister im Löschzug Altenbeken. Er betreut als technischer Ansprechpartner die Webseite und arbeitet im Arbeitskreis Presse- und Öffentlichkeitsarbeit des Kreisfeuerwehrverbands Paderborn mit.